Altgeräte Entsorgung
Hinweise zur Altgeräte-Ensorgung / Batteriegesetz (BATTG)
Elektro-Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!
Alle Elektro-Altgeräte (Kabel, Batterien usw.) müssen seit dem 24.03.2006 einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Seit diesem Zeitpunkt ist für den privaten Haushalt die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei. Die Adressen und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren Sie von Ihrer Stadt, Gemeinde oder deren Webseiten und Infotelefonen. Diese Regelung gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte sowie für Leuchtstoff-Röhren und Energiesparlampen.
Hinweise zur Alt-Batterie-Entsorgung
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind als Endnutzer gesetzlich verpflichtet gebrauchte Batterien zurück zugeben. Batterien können nach Gebrauch an den Verkäufer oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben werden. Die Batterien können auch per Post an den Verkäufer zurückgesendet werden.
Symbole die auf den Batterien abgebildet sind, haben folgende Bedeutung:
= Batterie darf nicht in den Hausmüll Entsorgt werden
Pb= Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd= Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg= Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber